Besonders im Alter stellt sich für viele Immobilieneigentümer die Frage, ob sie ihr Haus verkaufen oder behalten sollen. Beides hat seine Vorteile. In konkreten Überlegungen sollten Sie jetzt aber nicht nur an den klassischen Hausverkauf mit oder ohne Makler denken. Denn es gibt Alternativen.
Der typische Fall ist ein Immobilienverkauf gegen unmittelbare Zahlung des Kaufpreises und Übergabe des Objektes. Genauso sind andere Vereinbarungen möglich:
Der Hausverkauf auf Rentenbasis ohne Wohnrecht oder das Angebot eines Mietkaufs eignen sich nur, wenn Sie nicht auf das ganze Kapital aus einem Immobilienverkauf angewiesen sind. In beiden Fällen sind höhere Einmalzahlungen unmittelbar nach Vertragsabschluss möglich und frei verhandelbar. Diese erreichen aber nur einen Bruchteil der Immobilienbewertung oder des Kaufpreises.
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In jedem Fall können Sie jedoch mit regelmäßigen monatlichen Zahlungen rechnen. Die Immobilie wird quasi zu ihrer privaten Rentenkasse und versorgt Sie über bestimmte Zeiträume oder sogar lebenslang mit einer zusätzlichen Rente.
Wenn Sie jedoch zeitgleich Aufwendungen für eine andere Immobilie haben, dort Miete oder eine Finanzierung zahlen müssen, rechnen sich diese Immobiliengeschäfte oft nicht. Dann könnte aber immer noch ein Hausverkauf auf Rentenbasis mit Wohnrecht eine ideale Option für Sie sein.
Gründe für den Hausverkauf im Alter gibt es viele – zum Beispiel:
Zur Lösung finanzieller Engpässe und Probleme ist der Immobilienverkauf jetzt die häufigste Lösung. Nach einem Verkauf müssen Sie Ihr Haus dann nicht einmal verlassen, wenn Sie nach Interessenten für den Hauskauf auf Rentenbasis mit Wohnrecht suchen.
Diese fließen meist monatlich, können aber nach Vereinbarung ebenso quartalsweise oder jährlich erfolgen.
Das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Wohnrecht erlaubt die Nutzung eines Gebäudes oder eines Teils davon als Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers.
Dieses Wohnrecht ist eine sogenannte beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen wird. Sie gilt für den Wohnberechtigten lebenslang und schließt Partnerin oder Partner und auch eventuelles Personal wie Pflegekräfte für die häusliche Pflege ein. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann das Recht nach dem eigenen Ableben auch auf Lebenspartner übergehen.
Das Wohnrecht kann bei jedem Hausverkauf oder davor eingetragen werden. Bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis mit Wohnrecht erhalten die alten Eigentümer vom Käufer dann eine sogenannte Leibrente.
Wie das Wohnrecht regelt das BGB ebenso diese Leibrente. Sie wird als wiederkehrende Zahlung bis zu einem bestimmten Ereignis definiert – meist gilt das Ableben des Zahlungsempfängers als Ende der Zahlungsverpflichtung.
Die Rentenhöhe ergibt sich aus dem Verkehrswert des Hauses nach einer Immobilienbewertung abzüglich eines Risikoabschlags. Bei gleichzeitiger Garantie eines Wohnrechts mindert sich die Leibrente außerdem um eine ortsübliche Miete für ein vergleichbares Objekt. Unterm Strich wohnen Sie also mietfrei in Ihrem Zuhause weiter und erhalten obendrein noch regelmäßige (zusätzliche) Rentenzahlungen.
Grundsätzlich kann jeder einen Hauskauf auf Rentenbasis mit Wohnrecht tätigen. Für Privatpersonen könnte er als Kapitalanlage oder bei einer Nutzungsabsicht in unbestimmter Zukunft und kleinerem Eigenkapital infrage kommen. Meist sind es aber andere, die sich bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis mit Wohnrecht als Interessenten melden, denn für Privatpersonen beinhaltet dieser besondere Immobilienkauf zu viele Unwägbarkeiten.
Welche kosten entstehen beim hausverkauf für den verkäufer? - die Antwort eines professionellen Maklers in unserem Artikel
Aus Verkäufersicht ist ein privater Käufer ebenfalls nicht ganz unproblematisch – zum Beispiel bei den Sicherheiten, dass Ihr Käufer tatsächlich über Jahre und Jahrzehnte zahlungsfähig bleibt. Der Eintrag der Rente im Grundbuch verbrieft Ihnen zwar die Zahlungen, kann Ihnen aber nicht garantieren, dass sie auch tatsächlich regelmäßig fließen.
Deswegen empfiehlt sich hier eher ein Gespräch mit spezialisierten Immobilienunternehmen, die Immobilien auf Rentenbasis mit oder ohne Wohnrecht kaufen.
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gewöhnlicher Hausverkauf | Hausverkauf mit Wohnrecht und Rente | |
---|---|---|
Nutzung | Objektübergabe nach Zahlung des Kaufpreises | lebenslanges Wohnrecht für Berechtigte und Lebenspartner |
Kaufpreiszahlung | in einer Summe | auf Rentenbasis in individuellen Abständen zahlbar – größere Einmalzahlung zu Beginn möglich |
Kaufpreishöhe | im Bereich des Verkehrswertes | orientiert sich am Verkehrswert – abzüglich Abschlag für das Risiko der unbestimmten Laufzeit der Rentenzahlungen |
Steuern | bei selbst genutzten Objekten für Verkäufer keine Steuern – bei vermieteten Immobilien unter Umständen Spekulationssteuer fällig | Renteneinnahmen sind steuerpflichtig und müssen zum individuellen Steuersatz versteuert werden. |
späterer Pflegefall | ohne Auswirkungen | Das Haus kann schon zu Lebzeiten verlassen werden. Die Rente erhalten Sie auch dann weiter. |
Hier dazu ein paar Haus verkaufen Tipps und Tricks:
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