Die Maklergebühr stellt ein klassischer Posten der sogenannten Kaufnebenkosten dar, die beim Hauskauf, beziehungsweise Hausverkauf anfallen. Es handelt sich hierbei um die Kosten, die die Beauftragung eines professionellen Immobilienmaklers mit sich bringt. Jene Leistungen umfassen in der Regel die Inserierung, die Käufersuche, die Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen sowie die Regelung der vertraglichen Angelegenheiten in puncto notarielle Beglaubigung.
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Zu guter Letzt organisiert der Immobilienmakler als abschließende Leistung beim Hausverkauf noch die Schlüsselübergabe. Beim Verkauf eines Objektes fallen also eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben an, die allesamt von einem erfahrenen Makler übernommen werden können. Unterm Strich kosten diese Leistungen den potenziellen Verkäufer einer Immobilie zwar entsprechende Maklergebühren, jedoch erfährt dieser auf der Gegenseite einen deutlichen Mehrwert.
Innerhalb der nun folgenden Abschnitte sollen die Thematiken Maklergebühren Hausverkauf, Vorteile des Einsatzes eines Maklers sowie das Widerrufsrecht Maklervertrag und welche Kosten beim Hausverkauf allgemein daher einmal ausführlich durchleuchtet werden.
Die Maklergebühr stellt ein klassischer Posten der sogenannten Kaufnebenkosten dar, die beim Hauskauf, beziehungsweise Hausverkauf anfallen. Es handelt sich hierbei um die Kosten, die die Beauftragung eines professionellen Immobilienmaklers mit sich bringt. Jene Leistungen umfassen in der Regel die Inserierung, die Käufersuche, die Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen sowie die Regelung der vertraglichen Angelegenheiten in puncto notarielle Beglaubigung.
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Zu guter Letzt organisiert der Makler als abschließende Leistung beim Hausverkauf noch die Schlüsselübergabe. Beim Verkauf eines Objektes fallen also eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben an, die allesamt von einem erfahrenen Makler übernommen werden können. Unterm Strich kosten diese Leistungen den potenziellen Verkäufer einer Immobilie zwar entsprechende Maklergebühren, jedoch erfährt dieser auf der Gegenseite einen deutlichen Mehrwert.
Innerhalb der nun folgenden Abschnitte sollen die Thematiken Maklergebühren Hausverkauf, Vorteile des Einsatzes eines Maklers sowie das Widerrufsrecht Maklervertrag und welche Kosten beim Hausverkauf allgemein daher einmal ausführlich durchleuchtet werden.
Je nach Lage und ob ein Makler zum Hausverkauf hinzugezogen wird oder nicht, fallen beim Hausverkauf in der Regel zwischen 7,00 und 12,50 Prozent an Nebenkosten beim Hausverkauf an. Diese teilen sich wie folgt auf:
Weitere Kaufnebenkosten wie beispielsweise Kosten für die Grunderwerbssteuer oder Kosten für die Grundbucheintragung hat letztendlich der Käufer des Objektes zu tragen, sodass für den potenziellen Verkäufer keine weiteren Kosten nebst der oben aufgelisteten entstehen. Als kleines Fallbeispiel soll der exemplarische Hausverkauf eines Hauses mit einem Verkaufspreis in Höhe von 500.000 Euro angebracht werden:
Im obengenannten Fallbeispiel würde der Verkauf eines Hauses beispielsweise 42.800 Euro Kosten. Der Verkäufer sollte diesen Betrag daher unbedingt in seinen individuell angestrebten Verkaufspreis mit einkalkulieren.
Die Maklerprovision unterliegt in Höhe und Umfang insgesamt sehr strengen, gesetzlichen Regelungen. Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet der §652 BGB (für: Entstehung des Lohnanspruchs). Dieser billigt dem Makler einen Anspruch gegenüber dem Käufer oder Verkäufer zu, insofern dieser den Kauf oder Verkauf eines Objektes mithilfe dessen Vermittlungstätigkeit vollbringt.
Als Grundlage zur Berechnung der Höhe der zu verlangenden Maklerkosten gilt der Immobilienwert, beziehungsweise der beim Kauf oder Verkauf erzielte Ein- oder Verkaufspreis der Immobilie. Bleibt nur noch die Frage: Wer zahlt Maklerprovision beim Hausverkauf?
Wie lange dauert es ein Haus zu verkaufen - aus dem Artikel lernen
Bisweilen war es beispielsweise möglich, eine provisionsfreie Tätigkeit mit dem Makler zu vereinbaren, sodass der Käufer die vollen Maklergebühren tragen musste.
Nach neuer Gesetzeslage hingegen müssen die beim Verkauf einer Immobilie anfallenden Maklergebühren zu 50 Prozent auf den Käufer und zu 50 Prozent auf den Verkäufer aufgeteilt werden. Die Höhe der Maklergebühren an sich, die im Endeffekt einen beträchtlichen Anteil beim Immobilienverkauf, beziehungsweise in puncto „Welche Kosten beim Hausverkauf?“ ausmachen, sind jedoch reine Verhandlungssache. Der Gesetzgeber beschreibt hier keinerlei Grenzen hinsichtlich der Höhe und des Umfangs von Maklerprovisionen.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden die durchschnittlichen Maklergebühren auf aktuell rund 7,14 Prozent beziffert. Ebenfalls möglich sind seit Ende 2020 folgende Provisionsaufteilungen:
Seit dem 23.12.2020 gilt in puncto Maklergebühren ein neues Gesetz: Und zwar dürfen die Maklergebühren beim Verkauf einer Immobilie nicht mehr ausschließlich auf den potenziellen Käufer abgewälzt werden.
Die Berechnung von Maklerprovisionen unterliegt zwar gesetzlichen Bestimmen, dennoch sollten potenzielle Hausverkäufer einige Eigenheiten hinsichtlich der Gestaltung von Maklerverträgen kennen. Im Folgenden sollen daher alle Punkte hinsichtlich der Thematik „Was ist ein Maklervertrag?“ und wer zahlt schlussendlich die Maklerprovisionen aufgezeigt werden:
Gebühren | Was ist das und wie teuer ist das? | Wer zahlt das? |
---|---|---|
Festprovision oder erfolgsabhängig Vergütung | Es können bis zu 10 Prozent vom Verkaufspreis als Maklerprovision verlangt werden (Übererlösklausel bei Erreichung bestimmter Verkaufspreise möglich) | Verkäufer und Käufer teilen sich Maklerprovision (oder Verkäufer übernimmt diese komplett) |
Eingepreiste Maklerprovision | Bei dieser Form ist die Maklerprovision bereits in den Verkaufspreis eingepreist | Verkäufer und Käufer gleichermaßen (Käufer kann 50-prozentigen Anteil der Maklerprovision von Verkäufer verlangen) |
Kaufnebenkosten | Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragung, Notarkosten (insgesamt zwischen 5 und 8 Prozent des Kaufpreises) | Werden vom Käufer übernommen |
Widerruf Maklervertrag | Verkauf wird beispielsweise rückabgewickelt | Makler kann dennoch Provision verlangen, die vom Verkäufer und Käufer gezahlt werden muss |
Kommt es zum Abschluss eines Maklervertrags und der Hausverkauf wird durch den Notartermin finalisiert, so sind die Maklergebühren in der Regel 2 bis 3 Wochen nach dem Verkauf, anteilig vom Verkäufer und Käufer zu zahlen. In individuellen Fällen können darüber hinaus auch längere Zahlungsziele vereinbart werden.
Wird im Maklervertrag vom Verkäufer nachträglich ein Mangel festgestellt, der den Verkauf des Objektes unterbindet, so gilt seit 2014 ein per Gesetz verankertes Widerrufsrecht, bei dem fernmündlich geschlossene Maklerverträge wieder rückgängig gemacht werden können – insofern der Makler nicht über den entsprechenden Mangel aufgeklärt hat.
Wird durch den Verkauf einer Immobilie ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn erzielt, so kann die zu zahlende Maklercourtage entsprechend steuerlich als Ausgabe gegengerechnet werden.
Der erzielte Gewinn mindert sich durch die gezahlte Maklerprovision, weshalb die Maklergebühren dann steuermindernd wirken.
Obwohl es auf den ersten Blick so wirkt, als ob sich die Thematik Haus verkaufen Maklerprovision finanziell nachteilig auf den Verkäufer auswirkt, so ist das glatte Gegenteil der Fall. Durch den Verkauf eines Hauses können vom potenziellen Hausverkäufer in der Regel folgende Vorteile genutzt werden:
Der Verkauf über einen Makler bietet also eine Fülle an Vorteilen sowie ein Komplettpaket aus professionellen, ganzheitlichen Leistungen rund um den Immobilienverkauf. Potenzielle Hausverkäufer sparen dadurch in der Regel große Mengen an Zeit, realisieren deutlich höhere Verkaufspreise, können etwaige Maklerprovisionen steuerlich geltend machen und sind auch sonst rechtlich auf der sicheren Seite.
Insofern diese Fragen rund um den Verkauf oder zum Thema Immobilien allgemein haben, so bieten Immobilienunternehmen diesbezüglich kostenlose Beratungsleistungen. Es lohnt sich daher auf jeden Fall, am besten heute noch Kontakt zu einem freundlichen und erfahrenen Makler aufzunehmen!